
SEX IM FREIEN - DA GEHT´S AUCH AUF DER WIES´N ZU SACHE
Das Münchner Oktoberfest ist oft für Verliebte eine kleine Stolperfalle. Nach genügend Alkohol kommen Päärchen oft schon auf der Wiesen zu Sache. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen sie rechnen? Was ist erlaubt, was nicht?
Jedes Jahr kommen Menschen aus aller Welt für zwei Wochen zu ihr, um zu feiern. So auch zu den diesjährigen Wiesn. Bei genügend Bier intus sinkt auch die Hemmschwelle, und jene, die sich gefunden haben, verzichten dann auch gerne auf ein Bett in der eigenen Wohnung – sie ziehen vielleicht eine dunkle Ecke im Festzelt für ihre Aktivitäten vor. Ein Experte hat gegenüber FOCUS online über die eventuellen Konsequenzen gesprochen.
Peter Kasiske von der Juristischen Fakultät erklärte: „Zunächst einmal handelt es sich bei Sex in der Öffentlichkeit um eine Ordnungswidrigkeit.“ So drohe zunächst keine Strafe wenn man bei der Liebelei im Freien entdeckt wird, je nach “Schwere” der Tat kann eine Geldbuße zwischen fünf und tausend Euro verhängt werden. „In der Realität ist es aber oft so, dass die Polizisten nachsichtig sind und zunächst einmal eine Verwarnung erteilen“, erklärt der Jurist. Sollte das Treiben jedoch nicht eingestellt werden, wird auf jedenfall zur Kasse gebeten.
Haftstrafen bis zu einem Jahr
Nach Paragraph 183a des Strafgesetzbuches liegt dann nämlich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“, sollte das Paar die Aktivitäten nach Aufforderung nicht einstellen. Das kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen. „Die wird geahndet mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Die könnte bedeutend höher sein als eine Geldbuße, sie richtet sich nach dem Einkommen der Täter“, erklärt Kasiske.
Im Gesetzestext steht: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt […]“. Was man unter „sexuellen Handlungen“ zu verstehen hat, erklärt der Jurist Kasiske: „Das wird nach objektiven Kriterien abgewogen. Knutschen allein ist noch kein Verbrechen. Strafbar wird es erst, wenn zu viel Haut gezeigt wird, also eine Entblößungshandlung stattfindet, oder wenn die Handlung eine ‚sexuelle Erheblichkeit‘ hat.“ Was soviel wie “die eigene Hand im Schritt des PArtners - oder mehr” bedeutet.
Auch eine Toilette wird zum öffentlichen Raum, eben eine “öffentliche Toilette”. Heir gelten die gleichen Regeln und diese werden auch durchgesetzt.
Quelle: FOCUS online




